Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.07.2020 - 65 S 232/19   

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https://dejure.org/2020,23065
LG Berlin, 08.07.2020 - 65 S 232/19 (https://dejure.org/2020,23065)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.07.2020 - 65 S 232/19 (https://dejure.org/2020,23065)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 65 S 232/19 (https://dejure.org/2020,23065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 536 Abs 1 S 1 BGB, § 536 Abs 4 BGB, § 555d Abs 7 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 1357 BGB
    Wohnungsmietvertrag: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die zeitweise Aufgabe/Entziehung des Besitzes an einer Mietsache; Mietzahlungspflicht bei Unbewohnbarkeit einer Wohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Modernisierungsvereinbarung mit nur einem Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modernisierung erfordert vorübergehenden Auszug: Keine Miete mehr geschuldet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Modernisierungsarbeiten: Keine Miete bei Unbewohnbarkeit der Wohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sanierung: Mieter ausquartiert, Miete kassiert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vereinbarung über zweitweise Aufgabe der Wohnung erfordert Beteiligung aller Mieter - Keine Mietzahlungspflicht bei Unbewohnbarkeit der Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auszug wegen Modernisierung: Muss Mieter trotzdem Miete zahlen? (IMR 2021, 143)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 326/14

    Wohnraummietvertrag mit mietenden Eheleuten: Nachträgliche Änderung der

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2020 - 65 S 232/19
    Die Mitwirkung des Ehegatten an Änderungen des Mietvertrages im weitesten Sinne ist nicht nach § 1357 BGB entbehrlich, denn es handelt sich nicht um ein Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs (BGH, Urt. v. 16. März 2016 - VIII ZR 326/14, nach juris Rn. 25).
  • LG Berlin, 25.03.2021 - 67 S 336/20

    Wohnraummiete: Vermieteranspruch auf Nutzungsentgelt für eine Umsetzwohnung bei

    Sie wäre - womöglich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung - allenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Kläger eine mit der vermieteten Wohnung vergleichbare und gleichwertige Wohnung zur Verfügung gestellt hätte (vgl. dazu LG Berlin, Urt. v. 8. Juli 2020 - 65 S 232/19, GE 2020, 1560, Tz. 8 juris; AG Hamburg, Urt. v. 27. August 2014 - 41 C 14/14, WuM 2014, 718, Tz. 32 juris; Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB, § 536 Rz. 186a; a.A. Horst, NZM 1999, 193, 194).
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